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Wie bekomme ich Arbeit in Schweden?

Ein/e  EU/EWR Bürger/in, der/die angestellt, selbstständig, Student /in ist oder über ausreichend Mittel verfügt, den Lebensunterhalt eigenständig zu bestreiten, hat in Schweden ein Aufenthaltsrecht. Der Begriff „Aufenthaltsrecht“ bedeutet, dass EU/EWR Bürger/innen und ihre Familienmitglieder sich in Schweden drei Monate ohne Aufenthaltserlaubnis aufhalten dürfen. Personen, die ein Aufenthaltsrecht haben, müssen sich spätestens drei Monate nach ihrer Einreise in der schwedischen Einwanderungsbehörde anmelden. 

Um Stellenangebote zu finden, nutzen Sie bitte Monster.se oder Jobsinstockholm.com.

Hier finden Sie die schwedische Arbeitsvermittlung.

Wenn Sie kein/e EU/EWR Bürger/in sind, müssen Sie zuerst von einem schwedischen Unternehmen ein Angebot haben. Danach können Sie sich um eine Arbeitsstelle bewerben und eine Aufenthaltsgenehmigung bei Ihrer nächstgelegenen schwedischen Auslandsvertretung beantragen. Wenn Sie in Schweden arbeiten wollen, ist eine Arbeitserlaubnis erforderlich. Wenn Sie die Erlaubnis erhalten haben, muss diese vor Ihrer Ankunft in Ihrem Pass vermerkt sein.

Für weitere Informationen bezüglich Arbeitserlaubnissen und Aufenthaltsgenehmigungen besuchen Sie bitte Migrationsverket.se

 

Sweden.se wird vom Schwedischen Institut verwaltet. Es ist ein gemeinsames Projekt von folgenden Organisationen:

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