
In Schweden sind die Menschen ungeachtet ihres Geschlechts in der Schule, am Arbeitsplatz und zu Hause mit den gleichen Rechten ausgestattet. Foto: Alexander Ruas/Folio
Die Gleichstellung der Geschlechter ist ein Grundpfeiler der schwedischen Gesellschaft. Das bedeutet, dass Männer und Frauen in allen Lebensbereichen die gleichen Chancen, Rechte und Pflichten haben. Alle haben das Recht, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen und so für den eigenen Unterhalt zu sorgen, Karriere und Familie zu vereinbaren sowie ohne Furcht zu leben, Ausbeutung oder Gewalt ausgesetzt zu werden. Im Global Gender Gap Report von 2010 schneidet Schweden in puncto Gleichstellung der Geschlechter weltweit mit am besten ab. Der vom Weltwirtschaftsforum erstellte Bericht (siehe www.weforum.org) analysiert die Gleichstellung in den Bereichen Wirtschaft, Politik, Bildung und Gesundheit.
Gleichstellung in der Schule
Dem so genannten Gender Teaching kommt in schwedischen Vorschulen wachsende Bedeutung zu. Den Kindern soll ungeachtet ihres Geschlechts mit Hilfe entsprechender Unterrichtsmethoden ermöglicht werden, sich zu einzigartigen Individuen zu entwickeln, die alle die gleichen Chancen haben. Die Geschlechtergleichstellung ist ein wichtiges Thema, das bereits in der Grundschule immer wieder aufgegriffen und ausgiebig behandelt wird.
Wesentlich mehr Mädchen als Jungen verlassen die weiterführende Schule mit einem Abschluss. Der Frauenanteil unter den Bachelor-Studierenden beträgt rund 60 Prozent, und fast zwei Drittel aller Hochschulabschlüsse werden Frauen verliehen. Erheblich mehr Frauen als Männer nehmen Angebote der Erwachsenenbildung in Anspruch. Bei den Master-Studierenden und Promovierenden ist das Geschlechterverhältnis inzwischen ausgeglichen.

In Schweden können Mütter und Väter bezahlten Elternurlaub beanspruchen. Foto: Felix Odell/LinkImage
Elternurlaub
In Schweden wird Eltern im Zusammenhang mit der Geburt oder der Adoption eines Kindes 480 Tage bezahlter Elternurlaub gewährt. Der Großteil des Elternurlaubs wird von Frauen beansprucht; im Jahr 2008 nahmen schwedische Väter rund 20 Prozent. Der Elternurlaub kann monats-, wochen-, tageoder stundenweise genommen werden. Für 390 Tage beträgt das Elterngeld maximal 910 SEK pro Tag. Für die restlichen 90 Tage beläuft sich die Leistung auf 180 SEK pro Tag. 60 Tage des Elternurlaubs sind nicht von einem auf den anderen Elternteil übertragbar. Der Vater eines Neugeborenen hat zusätzlich Anrecht auf 10 Tage Vaterschaftsurlaub; bei der Geburt von Zwillingen hat er Anspruch auf 20 Urlaubstage.
Aus vier Ombudsstellen wurde eine
Im Jahr 2009 wurde ein allgemeines Amt der Ombudsperson für Diskriminierungsfragen etabliert, um das nach verschiedenen Diskriminierungskategorien unterteilte System zu ersetzen. Gleichzeitig wurden die sieben älteren Antidiskriminierungsgesetze gegen ein neues Antidiskriminierungsgesetz ausgetauscht. Diese Änderungen wurden vorgenommen, um den Bürgerinnen und Bürgern einen noch stärkeren und weitergehenden Schutz gegen Diskriminierung zu geben. Zum Schutz gegen Diskriminierung aufgrund von Alter und transsexueller Identität/transsexuellem Ausdruck wurden neue Bestimmungen eingebracht.
Die Ombudsperson für Diskriminierungsfragen überprüft Situationen im Hinblick auf die Geschlechtergleichstellung in Bereichen wie dem Erwerbsleben und dem Schulsystem.
Vor 2009 gab es vier Ombudsleute: die Ombudsperson für Chancengleichheit, die Ombudsperson gegen ethnische Diskriminierung, die Ombudsperson gegen Diskriminierung wegen Behinderung und die Ombudsperson gegen Diskriminierung aufgrund von sexueller Orientierung.
Die heutige Ombudsperson für Diskriminierungsfragen überwacht die Einhaltung folgender Gesetze:
1. das Antidiskriminierungsgesetz, das Diskriminierungen aufgrund von Geschlecht, transsexueller Identität/transsexuellem Ausdruck, sexueller Orientierung, ethnischer Herkunft, Religion, Behinderung und Alter abdeckt;
2. das Gesetz über die Gleichbehandlung von Studierenden, das die Förderung der Chancengleichheit im Hinblick auf die Zulassungsprozesse zu den Hochschuleinrichtungen behandelt;
3. das Gesetz über das Verbot der Diskriminierung und anderer entwürdigender Behandlung von Kindern und Schülerinnen und Schülern, das sich auch auf Vorschulen, Schulen für Kinder mit geistiger Behinderung und Kinderbetreuungseinrichtungen bezieht;
4. das Elternurlaubsgesetz, bei dem es vor allem um das Verbot geschlechtlicher Diskriminierung geht.

In Schweden steigt der Anteil der Frauen in Führungspositionen.
Foto: Nicho Södling/Johnér
Frauen und Männer im Arbeitsleben
Schweden hat in Sachen Gleichbehandlung von Männern und Frauen am Arbeitsplatz viel erreicht.
Das Antidiskriminierungsgesetz umfasst zwei wichtige Abschnitte, die die Gleichstellung der Geschlechter am Arbeitsplatz behandeln: Arbeitgeber in Schweden sind gehalten, sich aktiv und zielgerichtet für die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern einzusetzen. Außerdem verbietet das Gesetz die Diskriminierung und verpflichtet die Arbeitgeber, Schikanen am Arbeitsplatz zu verfolgen und Maßnahmen dagegen zu ergreifen. Arbeitgeber dürfen Arbeitnehmer oder Arbeitssuchende, die Elternurlaub haben, genommen haben oder nehmen werden, nicht benachteiligen.
Entgeltunterschiede zwischen Männern und Frauen können in Schweden weitgehend durch Faktoren wie Berufswahl, Sektoren-/Branchenzugehörigkeit, Stellung, Arbeitserfahrung und Alter erklärt werden. Doch es gibt auch ungerechtfertigte Entgeltunterschiede, die sich nicht durch die genannten Faktoren, sondern wohl nur durch das Geschlecht erklären lassen. Unter Berücksichtigung des Einflusses der Faktoren der geschlechtsspezifischen Berufswahl und der Arbeitsmarktsegregation beträgt das monatliche Entgelt der Frauen in Schweden durchschnittlich 94 Prozent dessen der Männer. In der Privatwirtschaft sind die Entgeltunterschiede am stärksten ausgeprägt.
Wirtschaftliche und politische Macht
Die schwedische Gleichstellungspolitik hat zwei Stoßrichtungen: Sie soll sicherstellen, dass Macht und Ressourcen gerecht zwischen den Geschlechtern verteilt sind, und sie soll die Voraussetzungen schaffen, die Frauen und Männern die gleiche Macht und die gleichen Chancen geben.
In Schweden steigt der Anteil der Frauen in Führungspositionen kontinuierlich. 2009 entfielen 25 Prozent der Führungspositionen in privaten Aktiengesellschaften (mit mehr als einem Beschäftigten, Geschäftsführung ausgenommen) auf Frauen. Das entspricht einer Zunahme um 16 Prozentpunkte seit 1990. Auch der Frauenanteil in den Vorständen börsennotierter Unternehmen steigt. Er kletterte von 6 Prozent im Jahr 2002 auf 22 Prozent im Jahr 2009. Im öffentlichen Sektor sind die Zahlen höher. Frauen haben 52 Prozent der Chefpositionen in Gemeinden, Provinziallandtagen und Staat inne. 45 Prozent der Abgeordneten im Schwedischen Reichstag sind weiblich, und 46 Prozent der Ministerposten entfallen auf Frauen.
Gender Mainstreaming
Der Begriff Gender Mainstreaming wurde 1997 von den Vereinten Nationen geprägt und bezeichnet die Bemühungen, die Perspektive der Geschlechtergleichstellung in die Arbeit der Regierungsbehörden auf allen Ebenen zu integrieren. Bei diesem Ansatz wird die Gleichstellung der Geschlechter nicht als isoliertes Thema betrachtet, sondern als kontinuierlicher Prozess.
Auf EU-Ebene ist die Generaldirektion Justiz für Fragen der Geschlechtergleichstellung und des Gender Mainstreaming verantwortlich. Der Auftrag der Direktion Gleichstellung ist es, politische Entwicklungen voranzutreiben und zu koordinieren, mit denen Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Rasse oder ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Orientierung bekämpft werden. Diese Direktion soll auch im Hinblick auf Fragen der Gleichstellung und Nichtdiskriminierung sensibilisieren.
Detaillierte Statistiken
In Schweden werden alle offiziellen statistischen Angaben geschlechtsspezifisch gesammelt, analysiert und präsentiert. Quantitative Gleichstellung bezeichnet eine zahlenmäßige Parität (50/50) zwischen den Geschlechtern in allen Gesellschaftsbereichen. Unter qualitativer Gleichstellung versteht man, dass bei den gesamtgesellschaftlichen Verbesserungsbemühungen die Kenntnisse und Erfahrungen der Männer als auch der Frauen berücksichtigt und genutzt werden.

In Schweden ist Diskriminierung am Arbeitsplatz gesetzlich verboten.
Foto: Kicki Funbo/Bildarkivet.se
Gewalt gegen Frauen
Im Jahr 2010 wurden rund 27 000 Fälle von männlicher Gewalt gegenüber Frauen registriert. Die Zahl der gemeldeten Fälle stieg in den vergangenen Jahren, weil immer mehr Frauen ihre Stimme erheben. Die Gesetzgebung in diesem Bereich wurde Anfang der 1980er Jahre dahingehend geändert, dass die Frauen eine Anschuldigung nicht zurückziehen können.
Frauen, die Hilfe benötigen, können sich an den Schwedischen Verband der Frauenhäuser, an die Organisation der Frauen- und Mädchenhäuser in Schweden (Roks) oder auch an eines der ungefähr 130 Frauenhäuser im ganzen Land wenden.
Andere Organisationen, die sich mit Fragen der Gewalt gegen Frauen beschäftigen, sind das Nationale Wissenszentrum zur Gewalt von Männern gegen Frauen (NCK) mit Standort an der Universität Uppsala und die Nationale Kooperationsstelle zum Bereich Gewalt gegen Frauen. Letztere fördert die Zusammenarbeit zwischen Behörden und Organisationen, die mit weiblichen Gewaltopfern zu tun haben.
Herausgeber:
Schwedisches Institut
Erscheinungsdatum:
Dezember 2011
Copyright :
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