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Schwedische Behindertenpolitik:
Würde und Demokratie

Oberstes Ziel der schwedischen Behindertenpolitik ist es seit langem, dass Menschen mit Behinderung ihren Alltag eigenverantwortlich und selbstständig bewältigen können. Um dieses Ziel umzusetzen, ist der Fokus jüngst von sozialen Fragen und Wohlfahrtsthemen auf Fragen der Demokratie und Menschenrechte verschoben worden.

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Marathon participant in a wheel chair
Menschen mit und ohne Behinderung haben dieselben Rechte
Foto: Hans Bjurling/Johnér

In Schweden leben fast alle Menschen mit Behinderung in ihren eigenen vier Wänden, und die Mehrzahl der behinderten Kinder lebt zu Hause bei ihren Familien. Die meisten Kinder und Jugendlichen besuchen Regelschulen, wobei es hier spezielle Formen des Unterrichts für Taube und Hörgeschädigte oder Schüler mit schweren Mobilitäts- oder Lernbehinderungen gibt. Die Gründung von Spezialschulen für Schüler mit Sehbehinderung in Kombination mit anderen Behinderungen und für Schüler mit schwerer Sprachstörung sind in der Planung.

Gleiche Bildung

Das schwedische Schulgesetz sieht vor, dass Kinder, die auf Schulassistenz angewiesen sind, die erforderliche Hilfe bekommen. Außerdem besagt das Gesetz, dass alle Kinder in ganz Schweden ungeachtet ihrer Behinderung gleiche Bildungschancen haben müssen.

Interessanterweise ist die Quote der erfolgreichen Absolventen weiterführender Schulen bei Menschen mit Behinderung proportional leicht höher als bei Menschen ohne Behinderung. Umgekehrt verhält es sich bei der höheren Bildung, obwohl inzwischen immer mehr Menschen mit Behinderung an der Universität oder an der Hochschule studieren. Die Arbeitslosenquote liegt bei Menschen mit Behinderung leicht höher als bei Menschen ohne Behinderung.

Mittel für die Arbeitsbeschaffung

Der Staat sorgt über seine Arbeitsmarktagenturen dafür, dass die Suche und die Sicherstellung von Arbeit erleichtert wird. Unternehmer, die Menschen mit eingeschränktem Leistungsvermögen einstellen, haben in bestimmten Fällen Anspruch auf Lohnkostenzuschüsse. Der Staat unterhält zudem das Unternehmen Samhall, das Menschen beschäftigt, die sonst keine Arbeit finden. Darüber hinaus erhalten Menschen mit Behinderung vom Schwedischen Sozialversicherungsamt verschiedene Arten von Unterstützung zur Finanzierung ihres Lebensunterhalts oder von zusätzlichen Kosten im Zusammenhang mit ihrer Behinderung.

Anspruch auf persönliche Assistenz

Grundsätzlich hat jeder Bürger in Schweden Anspruch auf Sozialleistungen, doch gibt es außerdem spezielle Programme für Menschen mit Behinderung. Eine der bedeutendsten Reformen im Hinblick auf zusätzliche Unterstützung, das Gesetz über Hilfs- und Dienstleistungen für Menschen mit bestimmten Behinderungen, wurde in den 1990er Jahren vom Schwedischen Reichstag verabschiedet. Ein wichtiges Anliegen dieses breitgefächerten Reformprogramms war es, Menschen mit Behinderung einen Anspruch auf kostenlose Hilfe zu geben. Die Anzahl der Betreuungsstunden ist abhängig von der Schwere der Behinderung.

Mehr Barrierefreiheit

Eine Gesellschaft, die allen Menschen die gleichen Partizipationsbedingungen zugesteht, muss auch für Menschen mit Behinderung die Teilhabe am öffentlichen Leben sicherstellen. Dies gilt für den Zugang zu Straßen und öffentlichen Plätzen, öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln sowie Geschäften und Restaurants. Um Bemühungen in diese Richtung voranzutreiben, arbeitet die Regierung mit der Schwedischen Vereinigung von Kommunen und Regionen zusammen.

Anpassung des Wohnraums

Menschen mit Behinderung können bei der Gemeinde einen Zuschuss für die behindertengerechte Anpassung ihres Wohnraums beantragen. Dieser kann für das Entfernen von Türschwellen, das Anbringen von Stützgeländern, das Vergrößern von Türen oder das Einbauen von automatischen Türöffnern und speziellen Aufzügen verwendet werden. Die Zuschüsse kommen für alle Arten von Behinderungen wie beispielsweise eingeschränkte Mobilität, Sehbehinderungen, psychische Störungen und Allergien zur Verwendung.

Menschen, die zusätzliche Unterstützung benötigen, haben die Möglichkeit, in einer rund um die Uhr betreuten Wohngemeinschaft zu leben. Wohngemeinschaften bestehen normalerweise aus Apartments mit Gemeinschaftseinrichtungen.

Alternativ dazu gibt es Wohnungen mit Notrufservice, in denen die Menschen allein leben, aber jederzeit Betreuungspersonal rufen können.

Familieneinrichtungen stehen für Eltern behinderter Kinder zur Verfügung. Diese bieten den Kindern die Möglichkeit, für bestimmte Zeit in einer anderen Familie zu leben.

Transport

Menschen die wegen ihrer Behinderung Schwierigkeiten bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel haben, sind berechtigt, besondere Fahrdienste zu nutzen. Diese bezuschussten Dienste werden von Taxis oder größeren, speziell umgebauten Fahrzeugen übernommen. Die Berechtigung zur Inanspruchnahme eines solchen Transports wird im Fahrdienstgesetz geregelt. Die Gemeinden sind für die Entscheidungen in diesem Zusammenhang und die Fahrdienste verantwortlich. Allein in Stockholm werden im Rahmen dieser Dienste fast drei Millionen solcher Fahrten pro Jahr unternommen.

Zuschuss zum Auto

Menschen, die große Schwierigkeiten haben, zu reisen oder öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen, können einen Zuschuss für ihr Auto erhalten. Diese Schwierigkeiten können zum Beispiel auf Schmerzen, Atemprobleme, eingeschränkte Mobilität oder einen schlechten Gleichgewichtssinn zurückzuführen sein. Auch Eltern behinderter Kinder können einen Zuschuss zum Auto erhalten. Das Schwedische Sozialversicherungsamt entscheidet über die Zuschüsse.

Internationale Zusammenarbeit

1993 stimmten die Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen den Rahmenbestimmungen für die Herstellung der Chancengleichheit für Behinderte zu, einem neuen internationalen Dokument, das weltweit den Blick dafür schärfen soll, wie wichtig es ist, gleiche Rechte und Chancen für Menschen mit Behinderung zu schaffen. Die Durchsetzung dieser Rechte war schon immer ein Eckstein der schwedischen Behindertenpolitik.

2008 unterzeichnete die schwedische Regierung deshalb auch das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Anders als die oben genannten Rahmenbedingungen ist diese Konvention rechtsverbindlich. Demzufolge haben sich Schweden und die anderen Staaten, die die Konvention ratifiziert haben, dazu verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die nationale Gesetzgebung Menschen mit Behinderung nicht diskriminiert.

Behindertenselbsthilfe – eine starke Kraft

Schwedische Organisationen für Menschen mit Behinderung beeinflussen die behinderungspolitischen Entscheidungen seit 50 Jahren mit, und ihre Zusammenarbeit mit den schwedischen Politikern ist auf allen Ebenen gut eingespielt. Viele dieser Organisationen gehören zum Handikappförbundens samarbetsorgan (HSO), dem Dachverband der schwedischen Behindertenverbände, der Einfluss auf die offizielle Politik nimmt.

Die Organisationen sind in der Meinungsbildung tätig, tragen die Forderungen ihrer Mitglieder in die Öffentlichkeit und unterbreiten Verbesserungsvorschläge. Ungefähr 50 Behindertenverbände erhalten staatliche Zuschüsse für ihre Arbeit. Die meisten Organisationen sind behinderungsspezifisch ausgerichtet. Viele machen Jugendarbeit, manche setzen sich schwerpunktmäßig für Kinder und Familien ein.

Schweden für die weltbeste Barrierefreiheit

Ein Mangel an Zugänglichkeit bedeutet, dass Menschen mit Behinderung nicht dieselben Chancen zur Teilnahme am öffentlichen Leben haben wie ihre Mitmenschen. Die schwedische Regierung arbeitet gemeinsam mit Verbänden und Organisationen an entsprechenden Lösungen.

Three winners in paralympics for children
Barrierefreiheit ist wesentlich für den normalen Alltag
Foto: Bosse Johansson

Die Regierung stellte 2008 eine Strategie vor, wie die im Aktionsplan spezifizierten „Zugänglichkeitsziele“ bis 2010 erreicht werden können. Die in Kooperation mit der Schwedischen Vereinigung von Kommunen und Regionen (SALAR) erarbeiteten Vorschläge umfassen drei Bereiche:

  • Beseitigung von Hindernissen an öffentlichen Plätzen
  • barrierefreier Zugang zu öffentlichen Verkehrsmitteln
  • barrierefreier Zugang zu öffentlichen Verwaltungsgebäuden.

Die Zusammenarbeit zwischen der Regierung und SALAR besteht seit 2010. Die Regierung stellte 12 Mio. SEK (1,25 Mio. EUR) zur Verfügung, damit SALAR und das Zentralamt für Wohnungswesen, Bauwesen und Raumordnung 2009 und 2010 Gelder für die Bereitstellung von Informationsmaterial zur Verfügung hatten. Für denselben Zeitraum hielt die Regierung 150 Mio. SEK (15,6 Mio. EUR) für die behindertengerechte Anpassung des Bahnsystems bereit.

Ein Ziel für 2010 war es, Stockholm zur barrierefreisten Hauptstadt weltweit zu machen. Die Bemühungen, die Straßen und Plätze für jeden zugänglich zu machen, begannen 1999 mit der Ausarbeitung einer speziellen Zugänglichkeitsstrategie. Der Stadtrat hatte für deren Umsetzung bis 2010 jährlich 100 Mio. SEK (10,42 Mio. EUR) zur Verfügung gestellt. Davon gingen 10 Mio. SEK (1,04 Mio. EUR) pro Jahr in den Umbau von Sportstätten und 5 Mio. SEK (0,52 Mio. EUR) in die Anpassung kultureller und städtischer Einrichtungen.

Inzwischen wird eine Nachfolgestudie erarbeitet. 2010 sollen neue Ziele und Perspektiven formuliert werden.

Aktuelle Bereiche:

  • Verbesserung der Zugänglichkeit von Straßen, Plätzen, Parks und städtischen Einrichtungen
  • Überzeugungsarbeit bei den Eigentümern, ihre Gebäude behindertengerecht anzupassen
  • Bereitstellung von entsprechendem Informationsmaterial für die Einwohner Stockholms und anderer Städte

Beispiele von bereits durchgeführten Maßnahmen:

  • Das Stockholmer Modell – eine Lösung für Fußgängerüberwege mit besonderer Kennzeichnung für Menschen mit Mobilitätsund Sehbehinderung. Für Letztere ist die Anbringung einer bei „Grün“ tickenden Hörhilfe unverzichtbar. Für Menschen, die auf den Rollstuhl, Rollator oder andere Gehhilfen angewiesen sind, ist die Anbringung von Bordsteinrampen unerlässlich. Inzwischen wurden 60 Prozent aller Fußgängerüberwege nach dem Stockholmer Modell angepasst.
  • Bushaltestellen wurden hochgesetzt, um das Ein- und Aussteigen zu erleichtern.
  • Für Menschen mit Sehbehinderung wurden Treppen mit Handläufen und/oder Trittmarkierungen auf der ersten und der letzten Stufe versehen.

Antidiskriminierungsgesetze

Das Gesetz über Hilfs- und Dienstleistungen für Menschen mit bestimmten Behinderungen (LSS) wurde 1994 verabschiedet.

Signal of accessibility for all
Diskriminierung ist illegal Foto: Jeppe Wikström/Johnér

LSS ist ein die rechtlichen Regelungen ergänzendes Menschenrechtsgesetz. Es zielt darauf ab, Menschen mit schwerer Behinderung bessere Chancen zu bieten, ein unabhängiges Leben zu führen, gleiche Lebensbedingungen zu schaffen und die Teilhabe am öffentlichen Leben sicherzustellen – zum Beispiel in Form von persönlicher Assistenz im Alltagsleben, von Beratungen, von betreutem Wohnen oder von Hilfen für Eltern behinderter Kindern. Wie sein Name bereits vermuten lässt, kommt das Gesetz nur für bestimmte Gruppen von behinderten Menschen zur Anwendung. Menschen, die nicht darunterfallen, können gemäß Sozialhilfegesetz anderweitige Unterstützung bei der Gemeinde beantragen. Neben dem LSS gibt es einige Gesetze wie das Bau- und Planungs- oder das Sozialhilfegesetz, die spezielle Bestimmungen im Hinblick

In Schweden gibt es außerdem vier Gesetze, die die Diskriminierung in verschiedenen Bereichen verbieten, zwei davon im Zusammenhang mit Behinderung. Die Ombudsperson für Diskriminierungsfragen (DO) achtet auf die Einhaltung dieser Gesetze.

Das Antidiskriminierungsgesetz wendet sich gegen Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, transsexueller Identität, ethnischer Herkunft, Glauben, Behinderung, sexueller Orientierung oder Alter.

Das Gesetz über das Verbot der Diskriminierung und anderer entwürdigender Behandlung von Kindern und Schülerinnen und Schülern bezieht sich auf Vorschulen, Schulen für Kinder mit geistiger Behinderung und Betreuungseinrichtungen.


Herausgeber: Schwedisches Institut  Erscheinungsdatum: Mai 2010

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